FAQ zur digitalen Lehre & Co. in Zeiten von Corona

Die Ansprechpartner für die Studiengangskoordination und das Prüfungsamt Frau Dr. Conrad, Frau Dr. Lebherz, Frau Mayer und Frau King haben für uns die wichtigsten Fragen zur digitalen Lehre & Co. in Zeiten von Corona beantwortet. Die Antworten findet ihr in diesem Blogbeitrag. Falls ihr weitere Fragen habt, könnt ihr diese gerne an die Fachschaft (info@fs-medtech.de) oder eure Semestersprecher weiterleiten.

Für eine individulle Studienberatung stehen die Ansprechpartner für die Studiengangskoordination auch per Telefon- oder Videokonferenz zur verfügung.

1) Wie können Nachfragen zur Vorlesung gestellt werden oder wird eine Videosprechstunde angeboten?

Wir haben die Dozierenden hierüber informiert und die Empfehlung ausgesprochen, dass den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt wird, Fragen per Chat oder über ein Forum stellen zu dürfen. Dies ist didaktisch sinnvoll und ebenfalls in den Anleitungen auf Ilias hinterlegt. Die Umsetzung der Empfehlung liegt jedoch bei den Fächern.

(2) Werden Vorlesungen mit praktischen Inhalten stattfinden? Wann werden diese voraussichtlich nachgeholt?

Viele praktische Veranstaltungen funktionieren nur mit direktem Kontakt. Diese müssen ans Ende des Semesters verschoben werden und ggf im Blockformat unterrichtet werden. Der Zeitplan hierfür wird noch bekannt gegeben – aktuell befinden wir uns noch in Verhandlung mit dem Rektorat über die Länge der Unterrichtsphase im Sommersemester 2020.

Für den Lehrbetrieb wird aktuell eine 2-phasige Semesterstruktur angestrebt:

Phase 1: ausschließlich digitale Lehrangebote (Digitale Distanzlehre)

Phase 2: Wiedereinführung Präsenzveranstaltungen

Wann und in welcher Form in den nächsten Monaten gegebenenfalls auch  Präsenzveranstaltungen  zugelassen werden können, hängt von der allgemeinen Entwicklung ab. (zweite Infektionswelle etc.)

(3) Wann wird bekannt gegeben, wann die Prüfungen für das Sommersemester stattfinden? Wird es Fristen geben, bis wann ein Prüfungstermin bekannt gegeben werden muss?

Viele Fragen von Lehrenden und Studierenden kreisen um die Frage, wie in diesem Semester geprüft werden soll. Dieses ist im Bereich Studium und Lehre derzeit ebenfalls ein großes Thema, aber es gibt hierzu noch keine Entscheidungen, da auch viele rechtliche Fragen nicht hinreichend geklärt sind. Die Studierenden werden auf jeden Fall  spätestens vier Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin informiert.

(4) Wie soll sichergestellt werden, dass in allen Fächern eine adäquate Lehre stattfinden kann (nicht ausschließliches Selbststudium bzw. unkommentierte Präsentationen)? Falls eine ausreichende Lehre nicht gewährleistet werden kann, welche Auswirkungen hat das auf Prüfungen des Fachs?

Den Studierenden sollen durch die Corona-Krise möglichst wenig Nachteile im Studienverlauf entstehen. Unkommentierte Präsentationen sollten der Ausnahmefall sein – Möglichkeiten der Interaktion von den Fächern angeboten werden. Es darf prüfungsrechtlich nur abgeprüft werden, was auch gelehrt wurde. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls hier Schwierigkeiten auftreten sollten.

(5) Dürfen Abschlussvorträge z.B. für die Bachelorarbeit online per Videokonferenz durchgeführt werden? Gibt es Regelungen die beachtet werden müssen?

Ja, die Abschlussvorträge für die Bachelorarbeiten dürfen online per Videokonferenz durchgeführt werden. Bitte sprechen Sie ihre Betreuer/Gutachter diesbezüglich an.

(6) Meine Internetverbindung ist nicht konstant stabil. Werden alle Online-Vorlesungen auch asynchron abrufbar sein?

Diese Empfehlung wurde von uns ausgesprochen.

(7) Wie finde ich in Coronazeiten ein Bachelorarbeitsthema?

Informieren Sie sich online über die Forschungstätigkeiten Ihrer Professoren. Es empfiehlt sich, einen Dozierenden per E-Mail anzusprechen, der sich thematisch auskennt und somit vielleicht als möglicher Betreuer Ihrer Bachelorarbeit in Frage kommt. Steht das Thema fest, können Sie gemeinsam mit Ihrem Betreuer die Gutachter auswählen. Die theoretischen Vorabeiten an der Bachelorarbeit sind weiterhin möglich – Recherche von Veröffentlichungen, Verfassen von Experimental-Plänen etc. Wann und in welcher Form in den nächsten Monaten wissenschaftliche Versuche durchgeführt werden können, hängt von der allgemeinen Entwicklung ab. Theoretische Arbeiten können mit Betreuern / Gutachtern besprochen werden und sind ggf. möglich.

(8) Ich kann für meine Bachelorarbeit vorgesehene Versuche nicht durchführen oder musste sie abbrechen. Wie wird dies bei der Bewertung berücksichtigt? Ist es möglich das Thema nachträglich zu ändern?

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die zu prüfende Person in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich der Medizintechnik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht zu verwerten. Zu den Kompetenzen, die erlangt werden sollen, gehören auch  die selbstständige Durchführung von Experimenten und Laborarbeiten. Bitte sprechen Sie Ihren Betreuer/Gutachter an ob Sie ihre Qualifikationsziele erreicht haben und/oder entsprechende Ersatztätigkeiten angeboten werden können um Kompetenzen zu erlangen.

Hier können ggf. auch die theoretischen Anteile der wissenschaftlichen Arbeit erweitert werden.

(9) Wann kann ich an meinen Experimenten für meine Bachelorarbeit weiterarbeiten, wenn eine Beendigung dieser ohne weitere Experimente nicht möglich ist?

Aktuell wurde ein Antrag auf Sondergenehmigung im Rektorat gestellt, der die Rückkehr der Bachelor-und Masteranden unter Einhaltung strengster Sicherheitsvorkehrungen gewährleisten soll. Wir hoffen hier auf eine Entscheidung zum 04.05.2020. Es besteht dann die Möglichkeit für die Studierenden einen „Härtefallantrag“ gemeinsam mit dem Betreuer zu stellen, der die Dringlichkeit der Bachelorarbeit  und die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen darstellt. Jedoch gilt es hier zu beachten, daß die unterschiedlichen Labore, Forschungsinstitute und Industriepartner weiterhin den Forschungsbetrieb bis auf Weiteres einstellen – das sind individuelle Entscheidungen, die wir im Fachbereich nicht beeinflußen können.

(10) An wen kann ich mich wenden, wenn ich durch die Einschränkungen ein „Semester verliere“ und mein Studium dadurch nicht mehr in Regelstudienzeit beenden kann?

Je nach Notwendigkeiten können Sie sich entweder an BAFÖG Amt (finanzielle Unterstützung) oder an das Studentenwerk (Zimmervermietung) wenden. Nachteile sollten Ihnen nicht entstehen – die Fristen zur etwaigen Regelstudienzeit sind ausgesetzt. 

(11) Was ist, wenn Präsenzveranstaltungen wieder möglich sind, aber ich wegen externer Gründen (Grenzen geschlossen, Einreise nicht möglich, verpflichtende Quarantäne) nicht anwesend sein kann? Entstehen mir Nachteile / habe ich Recht auf eine Alternative online?

Sollte dies der Fall sein, bitten wir die Studierenden hier zeitnah Kontakt mit uns aufzunehmen.